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Rechtsprechung
   KG, 01.02.2017 - 3 Ws (B) 12/17 - 122 Ss 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26506
KG, 01.02.2017 - 3 Ws (B) 12/17 - 122 Ss 3/17 (https://dejure.org/2017,26506)
KG, Entscheidung vom 01.02.2017 - 3 Ws (B) 12/17 - 122 Ss 3/17 (https://dejure.org/2017,26506)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 3 Ws (B) 12/17 - 122 Ss 3/17 (https://dejure.org/2017,26506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 als standardisiertes Messverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines standardisierten Messverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines standardisierten Messverfahrens

  • rechtsportal.de

    StVO § 41 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines standardisierten Messverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2017, 714
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Jülich, 08.12.2017 - 12 OWi 122/16

    Leivtext XV 3, standardisiertes Messverfahren

    Das Kammergericht Berlin hat hierzu ähnlich entschieden (KG Berlin Beschuss vom 30.11.2016 Az 3 Ws (B) 592/16 - 122 Ss 169/16; 305 OWi-3014 Js-OWi 6971/16-464/16, Bl. 79 ff d.A.; KG Berlin Beschluss vom 01.02.2017 Az 3 Ws (B) 12/17 - 122 Ss 3/17 in VRS 131, 169).
  • OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit

    Zwar hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung bereits mit der Einstufung des eingesetzten Messverfahrens LEIVTEC XV3 als standardisiertes Messverfahren befasst (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Messgerät LEIVTEC XV3 grundsätzlich um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

  • AG Jülich, 08.12.2017 - 12 OWi 806 Js 2072/16
    79 ff d.A.,âEUR¢ KG Berlin Beschluss vom 01.02.2017 Az 3 Ws (B) 12/17 - 122 Ss 3/17 in VRS 131, 169).
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Rechtsprechung
   KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18120
KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16 (https://dejure.org/2017,18120)
KG, Entscheidung vom 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16 (https://dejure.org/2017,18120)
KG, Entscheidung vom 16. März 2017 - 3 Ws (B) 68/17 - 122 Ss 30/17, 305 OWi 797/16 (https://dejure.org/2017,18120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Entbindung, Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Fortsetzungsverhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Umfang der Entbindung von der Präsenzpflicht

  • verkehrslexikon.de

    Zum Umfang der Entbindung von der Anwesenheitspflicht m Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • IWW
  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de

    Umfang der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen; Verwerfung des Einspruchs bei Abwesenheit des Betroffenen in einem Fortsetzungstermin

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2 ; OWiG § 74 Abs. 2
    Umfang der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einmal entbunden, immer entbunden, oder: Entbindung gilt auch für Fortsetzungstermine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2017, 714
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 09.06.2009 - 1 Ss 101/09

    Umfang der Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

    Auszug aus KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17
    Hier befreit die einmal erfolgte Entbindung den Betroffenen auch für nachfolgende Fortsetzungstermine von seiner Präsenzpflicht (vgl. Senat aaO; OLG Bamberg DAR 2006, 218; OLG Hamm SVR 2006, 232 [Volltext bei juris]; OLG Thüringen VRS 117, 342).
  • OLG Bamberg, 14.02.2006 - 2 Ss OWi 29/06
    Auszug aus KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17
    Hier befreit die einmal erfolgte Entbindung den Betroffenen auch für nachfolgende Fortsetzungstermine von seiner Präsenzpflicht (vgl. Senat aaO; OLG Bamberg DAR 2006, 218; OLG Hamm SVR 2006, 232 [Volltext bei juris]; OLG Thüringen VRS 117, 342).
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ss OWi 612/05

    Einspruchsverwerfung; Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Fortsetzungstermin;

    Auszug aus KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17
    Hier befreit die einmal erfolgte Entbindung den Betroffenen auch für nachfolgende Fortsetzungstermine von seiner Präsenzpflicht (vgl. Senat aaO; OLG Bamberg DAR 2006, 218; OLG Hamm SVR 2006, 232 [Volltext bei juris]; OLG Thüringen VRS 117, 342).
  • KG, 09.01.2012 - 3 Ws (B) 662/11

    Fortwirkung der Entbindung von der Präsenzpflicht bei Unterbrechung der

    Auszug aus KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17
    Die Freistellung des Betroffenen wirkt für die gesamte, unmittelbar bevorstehende Hauptverhandlung (vgl. Senat NZV 2013, 99).
  • BGH, 10.10.2023 - 4 StR 94/22

    Fortwirkung der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen

    Erst eine Aussetzung hat zudem - wie auch § 265 Abs. 4 StPO nahelegt - regelmäßig ihren Grund in einer veränderten Sachlage, womit für diesen Fall der "Verbrauch" des Entbindungsbeschlusses (und des ihm zugrunde liegenden Entbindungsantrages) begründet werden kann (vgl. insofern KG, Beschluss vom 17. November 2017 - 3 Ws (B) 318/17, juris Rn. 3; KG, DAR 2017, 714; OLG Jena, VRS 117, 342; OLG Brandenburg, VRS 116, 276; OLG Hamm, DAR 2006, 522; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl., Rn. 1582; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 18. Aufl., § 73 Rn. 5; s. zudem zur Zurückverweisung OLG Bamberg, NStZ-RR 2017, 25, 26).
  • KG, 28.02.2022 - 3 Ws (B) 31/22

    Divergenzvorlage zur Reichweite einer Entbindungsentscheidung

    Hier wirkt die Entbindung fort und erstreckt sich auch auf den Fortsetzungstermin oder die Fortsetzungstermine (vgl. Senat NZV 2013, 99 [Volltext bei juris]; DAR 2017, 714; OLG Hamm DAR 2006, 218).
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

    Das Tatgericht muss in Fällen der Rücknahme des Entbindungsantrags den Entbindungsbeschluss aufheben und ohne (weitere) Verhandlung zur Sache ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG erlassen (zur Anwendbarkeit von § 74 Abs. 2 OWiG auf Fortsetzungstermine vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 3 Ws (B) 68/17 - und 5. November 2014 - 3 Ws (B) 575/14 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2020 - 6 Kart 10/19 (OWi) - alle juris), wofür aber im vorliegenden Fall - wie bereits dargelegt - mangels unentschuldigten Fernbleibens des Betroffenen kein Raum war.
  • KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18

    Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des

    Soweit der Betroffene in der sprachlich und gedanklich ohnehin wenig klaren und noch nicht einmal Beschwerdeanträge (§§ 80 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 344 Abs. 1 StPO) enthaltenden Rechtsmittelschrift beanstandet, die Voraussetzungen seiner Entbindung von der Anwesenheitspflicht hätten (gegen seine eigene Einschätzung) gar nicht vorgelegen und die Hauptverhandlung habe demzufolge unter Verstoß gegen § 74 Abs. 1 OWiG und unter Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör ohne ihn stattgefunden, hätte er sowohl den Wortlaut seines Entbindungsantrags als auch den Beschluss des Amtsgerichts mitteilen müssen (vgl. nur Senat DAR 2017, 714; Beschluss vom 19. Mai 2017 - 3 Ws (B) 109/17 - [juris]).
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Rechtsprechung
   KG, 27.03.2017 - 3 Ws (B) 581/16 - 122 Ss 158/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30177
KG, 27.03.2017 - 3 Ws (B) 581/16 - 122 Ss 158/16 (https://dejure.org/2017,30177)
KG, Entscheidung vom 27.03.2017 - 3 Ws (B) 581/16 - 122 Ss 158/16 (https://dejure.org/2017,30177)
KG, Entscheidung vom 27. März 2017 - 3 Ws (B) 581/16 - 122 Ss 158/16 (https://dejure.org/2017,30177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41 Abs 1 Anl 2 Nr 49 Zeichen 274 StVO, § 49 Abs 1 Nr 4 StVO, § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Sicherheitsabschlag für eine Geschwindigkeitsmessung bei Überschreitung der in der Bauartzulassung festgelegten Höchstlänge des Verbindungskabels zwischen Messgerät und Bedieneinheit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines durch die PTB zugelassenen Messgeräts mit lediglich geringfügig längerem Verbindungskabel

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines durch die PTB zugelassenen Messgeräts mit lediglich geringfügig längerem Verbindungskabel

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines durch die PTB zugelassenen Messgeräts mit lediglich geringfügig längerem Verbindungskabel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2017, 714
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 16.01.2019 - 3 Ws (B) 312/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Die Gründe eines Urteils oder eines Beschlusses in Bußgeldsachen unterliegen hierbei zwar keinen hohen Anforderungen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschluss vom 27. März 2017 - 3 Ws (B) 581/16 - BeckRS 2017, 119427; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ss (OWi) 266 B/07 - BeckRS 2008, 4865; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Rostock DAR 2001, 421), so dass es teilweise für ausreichend erachtet wird, den Begründungsaufwand auf das rechtsstaatlich unverzichtbare Maß zu beschränken (vgl. Cierniak NZV 1998, 293).
  • KG, 08.09.2022 - 3 Ws (B) 209/22

    Sachlich-rechtliche Überprüfung von Beschlüssen nach § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG

    Zwar sind an die Gründe eines Urteils oder eines Beschlusses in Bußgeldsachen keinen hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat a.a.O. und Beschluss vom 27. März 2017 - 3 Ws (B) 581/16 -, juris).
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